Baubewilligungsverfahren wegen der erlassenen Planungszone Zweitwohnungen zu sistieren und gab dem Beschwerdeführer und der Einwohnergemeinde Interlaken Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Gleichzeitig forderte es die Baupolizeibehörde auf, ein Baupolizeiverfahren zu 1/7 BVD 110/2020/117 eröffnen und nach Gewährung des rechtlichen Gehörs ein Benutzungsverbot für die kurzzeitige touristische Vermietung zu erlassen.