Nach verschiedenen Schriftenwechseln reichte der Beschwerdeführer am 8. April 2020 bei der Einwohnergemeinde Interlaken ein nachträgliches Baugesuch für die Vermietung von fünf Ferienwohnungen an der D.________strasse, auf Parzellen Interlaken Grundbuchblatt Nr. G.________ ein. Er gab an, die Räumlichkeiten seien bisher als Büro / Therapieräume und der 3. Stock als Ferienwohnung genutzt worden. In den fünf Appartements bietet der Beschwerdeführer 46 Gästebetten an. Am 17. April 2020 leitete die Gemeinde das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli weiter. Mit Schreiben vom 18. Mai 2020 teilte das Regierungsstatthalteramt mit, es beabsichtige, das