Mit Verfügung vom 26. Juni 2020 sistierte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli das von der Beschwerdeführerin am 28. Februar 2020 eingereichte Baugesuch mit der Begründung, dieses berühre den Planungszweck der am 5. Dezember 2018 von der Gemeinde Interlaken erlassenen Planungszone "Zweitwohnungen". In Ziffer II. 3 der Verfügung forderte das Regierungsstatthalteramt die Baupolizeibehörde Interlaken erneut auf, ein Baupolizeiverfahren zu eröffnen und nach Gewährung des rechtlichen Gehörs bis spätestens zum 31. August 2020 ein Benützungsverbot für die kurzzeitige touristische Vermietung zu erlassen. Sollte die Baupolizeibehörde