2. Mit Schreiben vom 19. Juni 2020 nahm die Beschwerdeführerin zum beabsichtigten Vorgehen Stellung. Mit Verfügung vom 26. Juni 2020 sistierte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli das von der Beschwerdeführerin am 28. Februar 2020 eingereichte Baugesuch mit der Begründung, dieses berühre den Planungszweck der am 5. Dezember 2018 von der Gemeinde Interlaken erlassenen Planungszone "Zweitwohnungen".