, N.________", unterzeichnet von der Bauherrschaft am 3. März 2020, sowie der "Gesamtplan" vom 30. August 2019 mit rev. Datum 2. März 2020, unterzeichnet von der Bauherrschaft am 3. März 2020, gehören nicht zu den bewilligten Plänen.» Im Übrigen werden der Entscheid der Gemeinde Täuffelen vom 18. Juni 2020 und die Verfügung des AGR vom 15. Juni 2020 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'300.-- werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.