III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Ziffer 1 erstes Lemma des Dispositivs des Entscheids der Gemeinde Täuffelen vom 18. Juni 2020 wird wie folgt erläutert und berichtigt: «- Diese Baubewilligung aufgrund des Baugesuches vom 19.12.2019 sowie der Projektänderung vom 5.5.2020 und der durch die Gemeinde bewilligten bzw. gestempelten Pläne. Der Plan "Baugesuch für die Parzellen M.________, N.________", unterzeichnet von der Bauherrschaft am 3. März 2020, sowie der "Gesamtplan" vom 30. August 2019 mit rev.