a) Die von der Gemeinde gestempelten Pläne in den Vorakten (Plan «Baugesuch für die Parzellen M.________, N.________», unterzeichnet von der Bauherrschaft am 3. März 2020 sowie «Gesamtplan» vom 30. August 2019 mit rev. Datum 2. März 2020, ebenfalls von der Bauherrschaft am 3. März 2020 unterzeichnet) bilden das ursprüngliche Vorhaben der Beschwerdegegner ab. Die Beschwerdegegner gaben mit Schreiben vom 5. Mai 2020 jedoch bekannt, sie hätten das Baugesuch überarbeitet und die Pläne angepasst. Die Beschwerdegegener haben demnach eine Projektänderung vorgenommen. Die neuen Pläne wurden sowohl vom AGR als auch vom LANAT geprüft.