Das Grundstück Nr. N.________, auf dem ebenfalls ein Teil des Vorhabens realisiert werden soll, liegt in einem kommunalrechtlich vorgesehenen Landschaftsschongebiet. Art. 34 GBR17 unterscheidet drei verschiedene Arten von Landschaftsschongebieten: Das Landschaftsschongebiet A (Abs. 2), das Landschaftsschongebiet B (Abs. 3) sowie Landschaftsschongebiete mit gedeckten Intensivobstanlagen (Abs. 4). Die Absätze 2 und 3 von Art. 34 GBR regeln, unter welchen Voraussetzungen landwirtschaftliche Bauten bzw. Anlagen in den Landschaftsschongebieten A und B erlaubt sind. Für gedeckte Intensivobstanlagen bestimmt Art.