Aus der Haltung von acht Pferden resultiert gemäss Anhang 1 Tabelle 7 Ziff. 4 TSchV eine maximal zulässige Fläche des Allwetterauslaufs von 1’200 m2 (8 x 150 m2). Die Mindestflächen betragen bei erwachsenen Pferden je nach Widerristhöhe und Zugänglichkeit der Auslauffläche grundsätzlich zwischen 12 m2 und 36 m2 pro Pferd (Anhang 1 Tabelle 7 Ziff. 3 TSchV). Das LANAT berechnete die vorliegende Mindestfläche auf 485 m2. Diese Berechnungen der Fachstelle sind unbestritten. Die Fläche des konkret geplanten Auslaufs beträgt rund 975 m2. Damit überschreitet der vorgesehene Auslauf zwar die Mindestfläche gemäss TschV von 485 m2, bleibt aber unterhalb der maximal zulässigen Fläche von 1200 m2.