b) Die Parzelle Täuffelen Grundbuchblatt Nr. M.________, auf welcher der grösste Teil des Vorhabens realisiert werden soll, befindet sich in der Landwirtschaftszone. Gemäss Erhebung 2020 des Agrarinformationssystems GELAN führen die Beschwerdegegner ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinn des BGBB. Auch das AGR und das LANAT gehen von einem landwirtschaftlichen Gewerbe gemäss BGBB aus. Dies wird von der Beschwerdeführerin nicht bestritten. Die BVD hat keine Veranlassung, die Qualifizierung des Betriebs der Beschwerdegegner als landwirtschaftliches Gewerbe in Zweifel zu ziehen, zumal der Betrieb gemäss GELAN Erhebung 1.548 Standardarbeitskräfte aufweist. Die Grundvoraussetzung für die