RPV Reitplätze, Longierzirkel oder Führanlagen.12 Bauten und Anlagen für den Pferdesport und die gewerbliche Pferdehaltung (beispielsweise Reitschulen, Reitsportzentren, Pferdehandel, Kutschenbetriebe) gehören dagegen in die Bauzone oder in eine Spezialzone nach Art. 18 RPG.13 4. Zonenkonformität, im vorliegenden Fall