b) Neben der Verfügung des AGR vom 15. Juni 2020 ist vorliegend der Entscheid der Gemeinde Täuffelen vom 18. Juni 2020 das Anfechtungsobjekt. Darin erteilte die Gemeinde die Bewilligung für die Umnutzung eines Unterstands in einen Schopf und Liegebereich für Pferde sowie den Einbau einer Sattelkammer und den Neubau eines Mist- und Wälzplatzes auf den Parzellen Täuffelen Grundbuchblatt Nrn. N.________ und M.________. Zudem erteilte sie die Bewilligung für die Umzäunung der Parzelle Täuffelen Grundbuchblatt Nr. L.________. Von der Beschwerdeführerin gerügt und damit Streitgegenstand ist lediglich das Vorhaben auf den Parzellen Nrn.