Ausserdem gab es den Beteiligten Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen. Mit Eingabe vom 7. Oktober 2020 (bei der BVD am 1. Dezember 2020 eingegangen) liessen die Beschwerdeführenden dem Rechtsamt die Originalpläne zukommen. Am 5. Januar 2021 reichten sie zudem ohne Begleitschreiben einen zuvor nicht eingereichten Originalplan nach. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)