Mit Schreiben vom jeweils 6. Oktober 2020 teilten das AGR und das LANAT mit, die vom Rechtsamt zugestellten Plankopien würden das ursprüngliche und nicht das angepasste Vorhaben abbilden. Die Beschwerdegegner führten in der Stellungnahme vom 7. Oktober 2020 ebenfalls aus, die Plankopien würden das ursprüngliche Vorhaben zeigen. Allerdings hätten sie von der Gemeinde gestempelte und bewilligte Pläne des neuen Vorhabens erhalten. Das Rechtsamt ersuchte die Beschwerdegegner daher mit Verfügung vom 4. November 2020, die Originalpläne einzureichen. Ausserdem gab es den Beteiligten Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen.