Mit Verfügung vom 17. September 2020 wies das Rechtsamt darauf hin, dass unklar sei, ob die in den Vorakten enthaltenen, bewilligten Pläne dem ursprünglichen oder dem geänderten Vorhaben entsprechen würden und es liess den Beteiligten sowie dem LANAT kopierte Ausschnitte der entsprechenden Pläne zukommen. Zudem ersuchte das Rechtsamt die Gemeinde um das Einreichen eines weiteren, die Beschwerdegegner betreffenden Baugesuchsdossiers. Mit Schreiben vom jeweils 6. Oktober 2020 teilten das AGR und das LANAT mit, die vom Rechtsamt zugestellten Plankopien würden das ursprüngliche und nicht das angepasste Vorhaben abbilden.