5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegner beantragen mit Schreiben vom 7. August 2020 die Abweisung der Beschwerde. Auch die Gemeinde und das AGR beantragen mit Eingaben vom 17. Juli 2020 und 11. August 2020 die Abweisung. Mit Verfügung vom 17. September 2020 wies das Rechtsamt darauf hin, dass unklar sei, ob die in den Vorakten enthaltenen, bewilligten Pläne dem ursprünglichen oder dem geänderten Vorhaben entsprechen würden und es liess den Beteiligten sowie dem LANAT kopierte Ausschnitte der entsprechenden Pläne zukommen.