4. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 14. Juli 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung der Bewilligung. Zur Begründung macht sie insbesondere geltend, im Landwirtschaftsschongebiet seien Bauten für Sport und Freizeitanlagen nicht zulässig. Zudem hätten die Pferde zu wenig Platz für den Weidegang.