2. Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) hielt mit Fachbericht vom 1. April 2020 fest, das Vorhaben könne zwar grundsätzlich als landwirtschaftlich begründet beurteilt werden. Allerdings müsse der Umfang der Kiesfläche und des Auslaufs für Pferde reduziert werden. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hielt mit Stellungnahme vom 2. April 2020 entsprechend fest, die Zonenkonformität könne noch nicht bestätigt werden.