Im gesamten Verfahren könnten seines Erachtens die folgenden verfassungsmässig garantierten Grundreche verletzt worden sein: Handeln nach Treu und Glauben, Verhältnismässigkeitsprinzip, Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs, Besitzstandsgarantie. Zudem sei eine Unmenge Zeit sowie Ärger mit Mietern, Mietinteressenten und seiner Bank angefallen, was einen hohen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehe. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, holte die Vorakten ein und führte einen Schriftenwechsel durch. Mit Stellungnahme vom 7. August 2020 beantragt die Stadt, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.