Nach einer langen Prozessgeschichte1 reichte der Beschwerdegegner am 20. Mai 2020 eine Projektänderung ein mit folgender Umschreibung: "Umnutzung Gewölbekeller in Räume für Freizeit/Hobby (Vermietung private Nutzung), Einbau von WC's, Überdeckung der bestehenden Treppe ins UG mit Glas und Metall, Umnutzung Pavillon in Verkaufsraum". Bereits am 2. April 2020 reichte er zudem ein Ausnahmegesuch ein für die Unterschreitung der geforderten Fensterflächen nach Art.