3. Die Beschwerdegegnerschaft hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'524.25 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerschaft haftet solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher A.________, eingeschrieben - Frau F.________ und Herrn E.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Beatenberg, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat