1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Beatenberg vom 18. Juni 2020 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 27. Januar 2020 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.00 werden der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerschaft haftet solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 690.00 werden der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig.