Der an der Südwestfassade angebrachte Sonnenschutz deutet denn auch darauf hin, dass der Platz vor dem Wohnraum im Kellergeschoss bereits bisher als Sitzplatz diente.9 Schliesslich grenzt der Windfang an bewohnte Räumlichkeiten an und kann somit insbesondere im Frühling und Herbst als Wohnraumerweiterung dienen. Die Ausgestaltung des Windfangs lässt somit bei objektiver Betrachtung eine deutlich intensivere Nutzung zu, als die Beschwerdegegnerschaft angibt. Diese Nutzung ist mit deutlich mehr Immissionen für die Nachbarschaft verbunden, die es nicht rechtfertigen, die Baute von reduzierten Grenzabständen profitieren zu lassen.