Hinzu kommt, dass der Windfang auf Grund seiner Ausgestaltung sowie seiner Ausrichtung gegen Südwesten auch weitere Nutzungen zulässt: Der Windfang ist zwar unbeheizt, dank seines Standorts ist er allerdings viel besonnt und die Glaskonstruktion heizt sich auch in der kalten Jahreszeit zumindest tagsüber und an schönen Tagen auf. Dadurch und auf Grund seiner Grösse bietet er ohne weiteres Raum, um darin zu verweilen. Er eignet sich bei objektiver Betrachtung 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 12 N. 10. 6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band II, 4. Aufl., Bern 2017, Art. 70 N. 14