d) Der geplante Windfang weist eine Grundfläche von knapp 10 m2 auf und ist etwas mehr als 2 Meter hoch. Damit hält er die zulässigen Masse einer An- und Nebenbaute ein. Allerdings ist die voll verglaste Anbaute für einen Windfang grosszügig dimensioniert. Sie soll gemäss Angaben der Beschwerdegegnerschaft auch nicht nur die Funktion eines Windfangs übernehmen. Vielmehr soll sie als Transferraum dienen und einen direkten und trocknen Zugang in die unteren Wohnräumlichkeiten ermöglichen. Demzufolge wollen die Beschwerdeführenden den Windfang zumindest auch als Garderobe nutzen.