Unbewohnte An- und Nebenbauten können von reduzierten Grenzabständen profitieren, da von ihnen definitionsgemäss weniger Immissionen (Lärm, Gerüche, Einblicke) ausgehen und damit die Nachbarn weniger beeinträchtigen. Dies bedingt dementsprechend, dass diese Bauten nur kurzfristig aufgesucht werden. Darin finden keine länger dauernden Aktivitäten oder Arbeitsprozesse statt.5 Die Abgrenzung zwischen bewohnten und unbewohnten Nebenbauten hängt mass-geblich von der Art und Intensität der Nutzung ab. So ist eine Garage in der Regel eine unbewohnte Nebenbaute. Auch Kleinbauten, in denen bloss dem Wohnen dienende Gegenstände gelagert oder eingestellt sind, gelten als unbewohnt.