Für einen Sitzplatz oder Wintergarten im Sinne eines bewohnten Nebenbaus eigne sich der Windfang schon rein von seiner Lage her nicht. Ausserdem bestehe bereits ein gegen Südosten gerichteter Aussensitzplatz auf Wohngeschossniveau, einer bedeutend attraktiveren Lage mit direktem Zugang zu Wohnzimmer und Küche. Der beabsichtigte Windfang entspreche somit der gängigen Praxis des Verwaltungsgerichts über die Beurteilung von "unbewohnten" Nebenbauten und sei so zu bewilligen bzw. die Baubewilligungsverfügung der Gemeinde Beatenberg vom 18. Juni 2020 sei zu bestätigen.