Die Beschwerdegegnerschaft macht in ihrer Stellungnahme vom 7. Oktober 2020 geltend, der direkte Zugang in das Kellerzimmer des bestehenden Wohnhauses bedinge - vor allem im Winter - einen Wind- und Wetterschutz. Dieser solle erlauben, dass ein trockener Zugang zu der Aussentüre zur Verfügung stehe. Schuhe könnten gewechselt sowie Besen und Schneeschaufel abgestellt werden. Allgemeines Material für den Unterhalt des Zugangs von der Südseite her, sei wettergeschützt deponiert. Empfindliche Sommerpflanzen könnten im Windfang überwintert werden. Für einen Sitzplatz oder Wintergarten im Sinne eines bewohnten Nebenbaus eigne sich der Windfang schon rein von seiner Lage her nicht.