Auf Aufforderung des Rechtsamts reichte die Gemeinde Beatenberg mit Eingabe vom 26. Oktober 2020 die vorhandenen Baubewilligungsakten der bisher bewilligten Bauten und Umbauten auf Parzelle Beatenberg Grundbuchblatt Nr. G.________ ein. 5. Auf die Vorakten und die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen