Es gab der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, zu dieser Einschätzung Stellung zu nehmen sowie dem Rechtsamt mitzuteilen, ob sie eventualiter eine Teilbaubewilligung für den Neubau des Balkons und/oder die Umgestaltung der Aussentreppe beantrage. Die Beschwerdegegnerschaft reichte dazu am 7. Oktober 2020 eine Stellungnahme ein und teilte mit, sie verzichte auf die Beantragung einer Teilbaubewilligung für den Neubau des Balkons und die Umgestaltung der Aussentreppe.