2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 9. Juli 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung der Baubewilligung vom 18. Juni 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Er macht insbesondere geltend, die 1/7 BVD 110/2020/113