1. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 (nachfolgend Beschwerdegegnerschaft) reichten am 27. Januar 2020 bei der Gemeinde Beatenberg ein Baugesuch ein für die Demontage des bestehenden Windfangs und dessen Ersatz mit einer Glaskonstruktion, den Neubau eines Balkons sowie die Umgestaltung der Aussentreppe auf der Parzelle Beatenberg Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle befindet sich in der Wohnzone 2 (W2). Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Entscheid vom 18. Juni 2020 erteilte die Gemeinde Beatenberg dem Bauvorhaben die Baubewilligung.