1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Münchenbuchsee vom 11. Juni 2020 wird aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Der Sistierungsantrag der Beschwerdeführerinnen wird als gegenstandslos abgeschrieben. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– werden den Beschwerdegegnerinnen zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.