Anschliessend wird die Gemeinde erneut über das Baugesuch zu entscheiden haben und dabei gegebenenfalls auch die weiteren Einsprachen zu behandeln haben. Soweit die Beschwerdeführerinnen allerdings rügen, die mit der Publikation verbundene neue Frist zur Einsprache dürfe nicht nur den Schutzverbänden gewährt werden, auch die Bevölkerung dürfe erneut Einsprache erheben, ist ihnen zu widersprechen. Grundsätzlich hatten die Anwohnerinnen und Anwohner im Rahmen der Publikation im lokalen Amtsanzeiger bereits die Gelegenheit, sich mit einer Einsprache am Verfahren zu beteiligen. Es dürfte sinnvoll sein, in der Publikation im Amtsblatt auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.