c) Im vorliegenden Fall wurde das Baugesuch lediglich im lokalen Amtsanzeiger, nicht jedoch im kantonalen Amtsblatt publiziert. Der Standort des Bauvorhabens liegt in keinem Schutzgebiet, zudem ist auch kein Schutzobjekt direkt betroffen. Gemäss Zonenplan 2 (Landschaft und Ortsbild) der Gemeinde Münchenbuchsee liegt die Bauparzelle jedoch unmittelbar angrenzend an ein Ortsbildschutzgebiet. Zudem beginnt gut 200 m westlich und rund 500 m südlich des Standorts je ein Landschaftsschongebiet. Weiter hat es in der Umgebung des Standorts schützens- und erhaltenswerte Baudenkmäler; das nächst gelegene schützenswerte Baudenkmal ist rund 50 m entfernt, wobei eine Strasse dazwischen liegt.