Auch der Antrag, das Verfahren sei zu sistieren, sei abzuweisen. Die Abteilung Immissionsschutz kommt in ihrer Stellungnahme vom 7. August 2020 zum Ergebnis, für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung würden sich aus den Beschwerderügen keine neuen Erkenntnisse ergeben, weshalb am Fachbericht vom 5. Dezember 2019 festgehalten werde. Diese Beurteilung habe ergeben, dass die geplante Anlage die Bestimmungen der NISV vollständig erfülle und damit bewilligungsfähig sei. Die Gemeinde Münchenbuchsee beantragt in ihrer Stellungnahme vom 11. August 2020 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung ihrer Baubewilligung.