3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab das Rechtsamt auch dem Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerinnen beantragen in ihrer gemeinsamen Beschwerdeantwort vom 15. Juli 2020, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Auch der Antrag, das Verfahren sei zu sistieren, sei abzuweisen.