2. Dagegen reichten die Beschwerdeführerinnen am 8. Juli 2020 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, die Baubewilligung vom 11. Juni 2020 sei zu wiederrufen. Aus der Begründung ergibt sich, dass die Beschwerdeführerinnen der Ansicht sind, das Baugesuch sei nicht bewilligungsfähig. Sinngemäss 1/6 BVD 110/2020/112