I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 8. November 2019 bei der Gemeinde Münchenbuchsee ein Baugesuch ein für den Umbau ihrer bestehenden Mobilfunkanlagen mit neuen Antennen auf Parzelle Münchenbuchsee Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone 2, Vplus. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführerinnen Einsprache. Mit Bauentscheid vom 11. Juni 2020 erteilte die Gemeinde Münchenbuchsee die Baubewilligung.