11/12 BVD 110/2020/111 6. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 735.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 7. Die Gemeinde Port hat der Beschwerdeführerin einen Parteikostenanteil im Betrag von CHF 1299.– zu ersetzen. IV. Eröffnung