Im Bestreitungsfall sollte sich damit überprüfen lassen, ob mehrere Reklamen pro Tag gezeigt wurden. In einem allfälligen baupolizeilichen Verfahren haben die Beschwerdeführerin und die Betreiberin, die Clear Channel Schweiz AG, im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht (Art. 20 VRPG) die Einhaltung der Auflagen nachzuweisen. 21 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL; heute BAFU) Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen, 2005, zurzeit in Überarbeitung (Konsultation zur neuen Vollzugshilfe Lichtemission)