Die Bewilligung des Digitalscreen birgt ein gewisses Missbrauchspotential, da sich die Betriebsart leicht umprogrammieren lässt. Es wäre jedoch unverhältnismässig, dem Vorhaben deswegen den Bauabschlag zu erteilen. Es wird Sache der Beschwerdeführerin sein sicherzustellen, dass nur Standbilder ohne Bildwechsel gezeigt werden. Da sich die Tankstelle an einer Hauptverkehrsstrecke befindet, wird ein Abweichen vom bewilligten Zustand vermutlich relativ rasch erkannt. In einem baupolizeilichen Verfahren steht der Gemeinde sodann die ganze Palette von Wiederherstellungsmassnahmen zur Verfügung, bis hin zu einem allfälligen dauerhaften Benutzungsverbot oder baulichen Massnahmen.