g) Die geforderte Abschaltzeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr entspricht den Empfehlungen des BAFU zur Vermeidung von Lichtemissionen.21 Der geplante Digitalscreen muss dem Stand der Technik entsprechen und eine entspiegelte Oberfläche aufweisen. Diese Auflage kann leicht kontrolliert werden. Die Auflagen von Bst. b und c sind erforderlich und geeignet, um Blendwirkungen und unzulässige Lichtimmissionen nachts zu verhindern. Sie wurden von der Beschwerdeführerin akzeptiert.