e) Die Zulässigkeit eines Digitalscreen kann nicht unabhängig von der Art seines Betriebs beurteilt werden. Ein Digitalscreen ist programmierbar und lässt eine grosse Bandbreite von Bilddarstellungen zu: von rein statischen Bildern, Bildwechseln in bestimmten Intervallen, Bildern mit Animationen oder Spezialeffekten bis hin zu Filmen. Dementsprechend unterschiedlich sind die Auswirkungen auf die Umgebung und die Verkehrssicherheit. Reklamen mit bewegten oder wechselnden Bild- oder Textinhalten gelten als dynamische Werbung. Bewegte Bilder ziehen die Blicke erfahrungsgemäss auf sich.