Die Projektänderung habe sich einzig auf die Verschiebung des Standorts des Digitalscreen bezogen, nicht aber auf das Abspielen von Standbildern mit einem Bildwechselintervall von 15 Sekunden. Beim Bildwechsel handle es sich nicht um Spezialeffekte, es bleibe statische Werbung. Die Übergänge zwischen den einzelnen Bildern erfolgten sanft und seien kaum wahrnehmbar. Ein Bildwechsel mit einem Intervall von 15 Sekunden entspreche der kantonalen Praxis und gelte als statische Werbung. Der Bildwechsel werde nur von wenigen Verkehrsteilnehmenden wahrgenommen und sei kein zusätzlicher Ablenkungsfaktor.