Handelt es sich um eine statische Reklame, wird der Werbebildschirm als Teil der Gesamtanlage wahrgenommen. Gerade weil das Tankstellenareal beleuchtet ist und auch tagsüber optisch eine starke Raumpräsenz hat, fällt eine zusätzliche, unbewegte Leuchtreklame nicht weiter ins Gewicht. Anders wäre es zu beurteilen, wenn es sich um dynamische Werbung handeln würde, welche die Blicke naturgemäss auf sich zieht (dazu sogleich). Für eine rein statische Leuchtreklame ist die Verkehrssicherheit gegeben. 4. Auflagen