f) Die Beurteilung des OIK III überzeugt. Der OIK III überprüfte die Auswirkungen des Vorhabens auf die Verkehrssicherheit zwei Mal vor Ort. Dabei bezog er sich nicht nur auf die Kantonsstrassen, wie die Gemeinde vermutet, sondern beurteilte auch die Auswirkungen auf die H.________strasse. Für die Ortsbesichtigung im vorinstanzlichen Verfahren zog der OIK III ausserdem den Verkehrsberater der Kantonspolizei bei.