Dass mit dem Digitalscreen ein zusätzlicher Ablenkungsfaktor hinzukomme, dürfte nicht mehr stark ins Gewicht fallen. Sollte der Digitalscreen bewilligt werden, dürften aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Spezialeffekte wie Animationen, Filme oder Wechselbilder abgespielt werden. Aus Sicht der Verkehrssicherheit sei jedoch das Betreiben eines Screens mit einem Standbild tagsüber vertretbar. In der Nacht sollte der Bildschirm abgeschaltet werden.