e) Im Beschwerdeverfahren führte der OIK III aus, am neu geplanten Standort auf der Ostseite der Nordfassade liege der Digitalscreen nicht mehr direkt an einer Verkehrsachse. Er befinde sich mindestens 20 m von den Verkehrsbereichen entfernt und werde stark durch Teile der Tankstelleninfrastruktur und von einigen Sträuchern abgedeckt. Mit der Verschiebung des Standorts des Digitalscreen gegen Osten habe sich die Wahrnehmbarkeit und Ablenkung der Verkehrsteilnehmenden sehr stark vermindert.