c) Der geplante Werbebildschirm soll an der Nordfassade des Tankstellenshops, neben der weissen Türe östlich der Fenster erstellt werden. Er richtet sich nicht nur an die Kundschaft der Tankstelle, sondern auch an die Verkehrsteilnehmenden im Kreisel und auf den Strassen (siehe unten Erwägung 3 Bst. e).9 Das Bauvorhaben ist eine Strassenreklame im Sinne von Art. 95 Abs. 1 SSV10.